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   FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08   

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https://dejure.org/2010,21193
FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08 (https://dejure.org/2010,21193)
FG Saarland, Entscheidung vom 21.01.2010 - 2 K 1173/08 (https://dejure.org/2010,21193)
FG Saarland, Entscheidung vom 21. Januar 2010 - 2 K 1173/08 (https://dejure.org/2010,21193)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Rechtsprechungsdatenbank Saarland

    Kindergeld für halbtags als Küchenhilfe beschäftigtes behindertes Kind: Prüfung der Fähigkeit zum Selbstunterhalt auch bei Beschäftigung am freien Arbeitsmarkt

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruchsvoraussetzungen auf Kindergeld - Fähigkeit zum Selbstunterhalt - Beschäftigung auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berücksichtigung einer Behinderung für die Gewährung von Kindergeld; Konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    EStG § 62 Abs. 1; EStG § 63 Abs. 1 S. 2
    Kindergeld für ein behindertes Kind

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)

    Kindergeld für ein behindertes Kind

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • EFG 2010, 657
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BFH, 28.05.2009 - III R 16/07

    Kindergeld für ein arbeitsloses behindertes Kind - Mitursächlichkeit der

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08
    Bei der nach Rechtsprechung des BFH anzustellenden Gesamtbetrachtung bei Beantwortung der Frage, ob eine Behinderung des Kindes in erheblichem Umfang ursächlich dafür ist, dass sich das Kind nicht selbst unterhalten kann (BFH vom 29.5.2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639) ist der Hinweis darauf, dass das Kind "auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt tätig" sei, nicht zielführend.

    Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (s. im Einzelnen BFH vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

    Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (s. im Einzelnen BFH vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

  • BFH, 19.11.2008 - III R 105/07

    Kindergeld für arbeitslose behinderte Kinder

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08
    Entsprechend dem eindeutigen Wortlaut des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG führt eine Behinderung aber nur dann zu einer Berücksichtigung beim Kindergeld, wenn das Kind nach den Gesamtumständen des Einzelfalles wegen der Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (Ursächlichkeit); dem Kind muss es daher objektiv unmöglich sein, seinen (gesamten) Lebensunterhalt durch eigene Erwerbstätigkeit zu bestreiten (BFH vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638).

    Andererseits reicht eine einfache Mitursächlichkeit nicht aus; vielmehr folgt aus dem Tatbestandsmerkmal des § 32 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG "... wegen ... Behinderung außerstande ist", dass die Mitursächlichkeit der Behinderung erheblich sein muss (s. im Einzelnen BFH vom 19. November 2008 III R 105/07, BFH/NV 2009, 638; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

  • BFH, 14.12.2001 - VI B 178/01

    Kindergeld; behinderte Kinder; Ursächlichkeit der Behinderung für die Unfähigkeit

    Auszug aus FG Saarland, 21.01.2010 - 2 K 1173/08
    Indessen ist insoweit keine abstrakte Betrachtungsweise zulässig; vielmehr fordert der Gesetzgeber eine konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes nach den Gesamtumständen des Einzelfalles (BFH vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486).

    Entscheidend kann nur die konkrete Bewertung der jeweiligen Situation des behinderten Kindes sein (s. im Einzelnen BFH vom 14. Dezember 2001 VI B 178/01, BStBl II 2002, 486; vom 28. Mai 2009 III R 16/07, BFH/NV 2009, 1639).

  • FG Hamburg, 22.05.2014 - 5 K 142/11

    Kindergeldanspruch: Beweispflicht und Beweiserhebung über die Ursächlichkeit der

    Nicht entscheidend ist, dass das Kind eine Berufsausbildung erhalten hat und/oder einer tatsächlichen Erwerbstätigkeit nachgeht; dies kann jedoch als ein Indiz für die fehlende Ursächlichkeit herangezogen werden (vgl. FG Köln v. 23.10.2008 - 10 K 1228/07, EFG 2009, 413; FG Saarland v. 21.01.2010 - 2 K 1173/08, EFG 2010, 657).
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